Schutzkonzept der Humboldtschule (Kurzfassung)
Die wichtigsten Regeln des Schutzkonzeptes für Mitarbeiter*innen der Humboldtschule
Der Verhaltenskodex unseres Schutzkonzeptes regelt einen grenzachtenden Umgang aller Mitarbeiter*innen unserer Schule mit den Kindern und gibt klare Verhaltensregeln im Umgang mit Situationen an die Hand, die für sexuelle Gewalt ausgenutzt werden könnten. Die Einhaltung, der hier formulierten Verhaltensregeln, dient einerseits dem Schutz von Kindern vor Kindeswohlgefährdung, andererseits schützen diese ebenso unsere Mitarbeiter*innen vor falschem Verdacht.
Im Folgenden sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst. Der vollständige Kodex kann im Schutzkonzept der Humboldtschule eingesehen werden.
1:1 Situationen
- Einzelgespräche, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Klassenräumen oder evtl. anderen Räumen (z.B. Räume der Betreuung) statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich oder einsehbar sein („Prinzip der offenen Tür“). Ist dies nicht möglich, wird ein Kollege/eine Kollegin informiert und hinzu geholt („Sechs-Augen-Prinzip“).
- Versorgung bei Verletzungen
Bei der Ersthilfe wird dem Kind erklärt, welche Versorgungshandlung notwendig ist. Minderjährige entkleiden sich nur so weit, wie es unbedingt erforderlich ist, und nur im äußersten Notfall. Hierzu immer eine zweite Aufsichtsperson hinzuziehen. Es wird kein Zwang ausgeübt, im Zweifelsfall sind die Sorgeberechtigten einzubeziehen und medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Private Kontakte
- Private Treffen, Nachhilfe oder Kontakt über soziale Netzwerke zu Kindern dürfen nicht stattfinden. Auch das Telefonieren mit Schülern über private Telefonnummern ist inakzeptabel.
- Foto- und Filmaufnahmen
Die Aufnahme und Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Wir respektieren, wenn Kinder nicht fotografiert/gefilmt werden wollen. Kinder dürfen nicht in unbekleidetem Zustand bzw. anzüglichen Posen fotografiert / gefilmt werden.
Sprache und Kleidung
- Sexualisierte Sprache und Kleidung
Wir verwenden in keiner Form von Interaktion und Kommunikation eine sexualisierte Sprache oder tragen sexuell aufreizende Kleidung. Auch dulden wir dies bei Kindern nicht.
Vergünstigungen und Disziplinierungsmaßnahmen
- Schüler(inne)n Geld leihen, Geldgeschäfte
Private Geldgeschäfte mit Kindern (z.B. etwas verkaufen) sind nicht erlaubt. Das Ausleihen von Kleinstbeträgen erfolgt über das Sekretariat.
- Bevorzugungen oder Benachteiligungen von Kindern/Jugendlichen
Bevorzugungen und Sanktionen müssen pädagogisch begründet sein. Gravierende Maßnahmen werden im Team abgesprochen.
- Disziplinierungsmaßnahmen
Die Nichteinhaltung von Regeln wird nur mit Konsequenzen sanktioniert, die in Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen. Disziplinierungsmaßnahmen erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben und in Absprache mit der Schulleitung. Diese werden transparent gemacht. Willkür, jede Form von Gewalt, Bloßstellung oder Nötigung sind untersagt.
- Geschenke
Es werden keine privaten Geschenke an einzelne Schülerinnen oder Schüler überreicht. Anlassbezogene Aufmerksamkeiten (z.B. kleines Geburtstagsgeschenk) sind zulässig, wenn sie vor der Klasse und/oder im Jahrgangsteam transparent gemacht werden.
Sport- und Sanitärbereich
- In unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen etc.) dürfen SuS nicht beobachtet werden.
- Gemeinsame Körperpflege mit SuS (z.B. gemeinsames Duschen) ist nicht erlaubt.
- Sanitärräume werden von uns nur nach vorheriger Ankündigung (z.B. Anklopfen, deutliches Hineinrufen) betreten.
- Den Schwimmunterricht soll möglichst eine männlich und weibliche Lehrkraft begleiten, insofern dies die personelle Situation zulässt. Umkleidekabinen und Sanitärbereiche sollen hierbei nur (außer in Notfallsituationen) von gleichgeschlechtlichen Lehrkräften betreten werden.
- Das gemeinsame Umkleiden mit Schülern ist zu unterlassen. Dies betrifft die geschlechtliche Trennung der SuS untereinander, sowie das gemeinsame Umziehen mit einer Lehrkraft.
- Spiele, Methoden und Übungen sind so zu gestalten, dass den SuS keine Angst gemacht und keine Grenzen überschritten werden.
- Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Hilfestellung und Versorgung wie z. B. Erste Hilfe erlaubt. Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherungen, insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung einer Strafe, sind nicht erlaubt. Sportarten, die Berührungen voraussetzen, müssen stets die individuellen Grenzempfindungen von Schülerinnen und Schülern berücksichtigen. Berührungen im Intimbereich sind generell verboten. Zudem ist darauf zu achten, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen respektieren. Notwendige Hilfestellungen im Sportunterricht werden den Mädchen und Jungen vor Beginn einer Übung erläutert.
Klassenfahrten
- Zusammensetzung Leitungsteam
Fahrten und Veranstaltungen mit Übernachtung, an denen Jungen und Mädchen teilnehmen, werden, nach Möglichkeit, von einem gemischtgeschlechtlichen Team begleitet.
- Übernachtung
Bei Übernachtungen sind Kinder und Begleitpersonen in getrennten Räumen untergebracht. Mädchen und Jungen übernachten in unterschiedlichen Zimmern/Zelten. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung und der Erziehungsberechtigten.
- Heimwehsituation
Heimwehsituationen werden im Vorfeld thematisiert. Kinder wählen eine Freundin/einen Freund, die/der tröstet und im Bedarfsfall eine Begleitperson hinzuzieht. Wir halten uns bei geschlossener Tür nicht alleine mit einem Kind im Schlafzimmer auf.
- Betreten Schlafzimmer, Sanitärräume
Schlafzimmer und Sanitärräume werden von uns nur nach vorheriger Ankündigung (z.B. Anklopfen, deutliches Hineinrufen) betreten.
Geheimhaltung
Alles, was wir sagen oder tun, dürfen Schülerinnen und Schüler weitererzählen, es gibt darüber keine Geheimhaltung!
Ernstnehmen individueller Grenzen
Wenn ein Kind zum Ausdruck bringt, dass durch das Verhalten einer Lehrerin oder eines Lehrers seine persönliche Grenze überschritten wird, akzeptieren wird dies unverzüglich und kommentieren es nicht. Im Zweifelsfall fragen wir nach.
Selber bedrängt werden durch Schüler/innen
Es liegt in unserer eigenen Verantwortung, für die Einhaltung professioneller Grenzen zu sorgen und diese dem Kind verständlich und altersgerecht zu erklären. Dies schließt auch ein, sich gegenüber (sexuellen) Annäherungsversuchen von Kindern abzugrenzen. Im Wiederholungsfall wird die Schulleitung darüber informiert.
Körperkontakt
Körperkontakt setzt grundsätzlich die freie Zustimmung des Kindes voraus, muss altersgerecht und der jeweiligen Situation angemessen sein. Ausgenommen davon sind Berührungen die dem Schutz des Kindes oder anderen Personen notwendig machen. Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen sind nicht erlaubt.
